Pflege-Infos
Was Sie über Pflege und die Pflegegrade wissen sollten.
Grundlagen der Pflegeleistungen
Die Grundlagen der Pflegeleistungen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Pflegeversicherung verankert. Im Nachfolgenden eine kleine Übersicht über die jeweiligen Leistungen dieser Sozialversicherungen.
Welche Leistungen in Ihrem Fall greifen, klären wir in einer unverbindlichen Pflegeberatung – täglich von 8.00 bis 16.30 Uhr, telefonisch oder bei Ihnen zu Hause.
Alle Leistungen ab 2025 im Überblick
| Pflegegrad | Geldleistung (monatlich) | Sachleistung (monatlich) | Kombinationsleistung (monatlich) | Entlastungsbetrag (monatlich) | Teilstationäre Tagespflege (monatlich) | Kurzzeitpflege (jährlich) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | kein Anspruch | kein Anspruch | kein Anspruch | 131,00 Euro | kein Anspruch | kein Anspruch |
| 2 | 347,00 Euro | 796,00 Euro | % -Verrechnung | 131,00 Euro | 721,00 Euro | 3539,00 Euro |
| 3 | 599,00 Euro | 1497,00 Euro | % -Verrechnung | 131,00 Euro | 1357,00 Euro | 3539,00 Euro |
| 4 | 800,00 Euro | 1859,00 Euro | % -Verrechnung | 131,00 Euro | 1685,00 Euro | 3539,00 Euro |
| 5 | 990,00 Euro | 2299,00 Euro | % -Verrechnung | 131,00 Euro | 2085,00 Euro | 3539,00 Euro |
| Pflegegrad | Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege (Verhinderungspflege durch nahe Angehörige) | Verhinderungspflege (durch sonstige Personen) | Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen (einmalig) | Pflegehilfsmittel (monatlich) | Vollstationäre Pflege (monatlich) |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | kein Anspruch | kein Anspruch | 4180,00 Euro | 42,00 Euro | 131,00 Euro |
| 2 | 694,00 Euro | 3539,00 Euro | 4180,00 Euro | 42,00 Euro | 805,00 Euro |
| 3 | 1198,00 Euro | 3539,00 Euro | 4180,00 Euro | 42,00 Euro | 1319,00 Euro |
| 4 | 1600,00 Euro | 3539,00 Euro | 4180,00 Euro | 42,00 Euro | 1855,00 Euro |
| 5 | 1980,00 Euro | 3539,00 Euro | 4180,00 Euro | 42,00 Euro | 2096,00 Euro |
Geld- und Sachleistungen
Pflegegeld für häusliche Pflege
Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Das Pflegegeld kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden. Im Zuge der Pflegestärkungsgesetze erhalten fast alle Pflegebedürftigen zumeist höhere Leistungen.
Pflegesachleistungen für häusliche Pflege
Mit ambulanten Pflegesachleistungen können Versicherte die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Ambulante Pflegesachleistungen können auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden. Im Zuge der Pflegestärkungsgesetze erhalten fast alle Pflegebedürftigen zumeist höhere Leistungen.
Kombinationsleistungen
Unterstützung durch Pflegedienst und nicht professionelle Pflegeperson. Beispiel: Beträgt die Rechnung des Pflegedienstes 40 % aus 796,00 € Pflegesachleistung, besteht ein Pflegegeld-Anspruch in Höhe von 60 % aus 347,00 €.
Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können sogenannte zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sollen die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen unterstützen, zum Beispiel zur Sicherstellung einer Betreuung im Alltag oder zur Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Organisation des Pflegealltags.
Tagespflege und Kurzzeitpflege
Teilstationäre Tagespflege
Zusätzlich zur häuslichen Pflege. Steht für pflegebedingte Aufwendungen und Fahrtkosten zur Verfügung. Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung werden nicht aus dem Leistungsbetrag erstattet. Erstattung der Eigenanteile ist über den Entlastungsbetrag möglich.
Kurzzeitpflege
Zeitweise anstelle häuslicher Pflege. Steht für pflegebedingte Aufwendungen und Fahrtkosten zur Verfügung. Weiterzahlung des Pflegegeldes zu 50 %. Eine Übertragung von bis zu 1.685,00 € aus nicht genutzten Mitteln der Verhinderungspflege ist möglich (max. 3.539,00 €).
Verhinderungspflege
Bei Verhinderung der Pflegeperson und tageweiser Verhinderungspflege: Weiterzahlung des Pflegegeldes zu 50 %. Angehörige bis 2. Verwandtschaftsgrades erhalten nur das 1,5-fache des Pflegegeldes. Eine Übertragung aus nicht genutzten Mitteln der Kurzzeitpflege ist möglich.
Seit dem 1. Juli 2025 sind die Beträge der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst.
- Die bisherigen Übertragungsregelungen entfallen damit.
- Der Zugang zu Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ist einfacher und flexibler.
- Pflegebedürftige Personen können beide Pflegeformen frei nach Bedarf nutzen.
- Die Höhe des gemeinsamen Jahresbetrages beträgt bis zu 3.539 €.
